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1 неплатёжеспособный
adj1) gener. bankrott, insolvent, zahlungsunfähig2) law. nicht zahlungsfähig3) econ. Zahlungsunfähige, bankerott, nichtzahlungsfähig (напр. о спросе)4) fin. insolvent bankerott, insolvent bankrott5) f.trade. illiquid, fallit
См. также в других словарях:
zahlungsfähig — za̲h·lungs·fä·hig Adj; nicht adv; <ein Kunde> so, dass er genug Geld hat, um etwas zu bezahlen ≈ solvent ↔ zahlungsunfähig || hierzu Za̲h·lungs·fä·hig·keit die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Zahlungsbedingung — Als Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen oder Zahlungsmodalitäten, engl. terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je … Deutsch Wikipedia
Zahlungskondition — Als Zahlungsbedingungen (oder Zahlungskonditionen, engl. terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je nach Marktmacht vom… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Wiedervereinigung — … Deutsch Wikipedia
Geschichte der Tr’ondek Hwech’in First Nation — Die Geschichte der Tr’ondek Hwech’in First Nation, einer der kanadischen First Nations im Territorium Yukon, reicht ihrer eigenen Anschauung nach mehr als zehn Jahrtausende zurück. Sie betrachten sich seit unvordenklichen Zeiten als Teil des… … Deutsch Wikipedia
Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert — Das Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert war zunächst nur für die Krankenversorgung von Gesellen innerhalb einer Zunft gedacht und wandelte sich zu einer Pflichtkrankenversicherung für alle, die im jeweiligen Handwerk keine… … Deutsch Wikipedia
Auslieferungshaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Haft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen … Deutsch Wikipedia
Haftsache — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Inhaftiert — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Strafhaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia